Sonntag, 20. November 2011

DFI Holding AG: Insolvenzverfahren angeordnet – Hintermann bleibt weiter in Haft Berlin

DFI Holding AG: Insolvenzverfahren angeordnet – Hintermann bleibt weiter in Haft
Berlin
Über das Vermögen der DFI Holding AG und der DFI Diamond Finance Invest GmbH & Co. KG i.L. ist durch Beschlüsse des Amtsgerichts Darmstadt vom 19.09.2011 (9 IN 579/11) und 20.09.2011 (9 IN 580/11) das Insolvenzverfahren angeordnet worden. Der Geschäftsführer und Vorstand der Gesellschaften, Herr Mario Letmathe, bleibt weiterhin in der JVA Weiterstadt in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt ermittelt wegen Betruges zum Aktenzeichen 700 Js 1779/11 WI. Anleger der beiden Gesellschaften sind aufgefordert, ihre Ansprüche zur Insolvenztabelle bei den jeweiligen Insolvenzverwaltern anzumelden.

„Die Insolvenz war zu erwarten, nachdem die Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht die Rückabwicklung der von den DFI Gesellschaften eingegangenen Geschäfte angeordnet hatte“, sagt der Berliner Rechtsanwalt Christian H. Röhlke. Wie berichtet, hatte die BAFin bereits seit längerem begonnen, Geschäftspraktiken wie jene der DFI – Gesellschaften zu untersagen und den jeweiligen Anbietern aufgegeben, die Geschäfte rückabzuwickeln. Das Geschäftsmodell bestand darin, Lebensversicherungen von Kunden aufzukaufen, verbunden mit dem Versprechen, einen höheren Kaufpreis zurückzuzahlen, als die Versicherung aktuell wert ist. Da der Kaufpreis allerdings garantiert war, hat die Finanzaufsicht das Geschäft als Einlagengeschäft angesehen. Derartige Geschäfte bedürfen einer Genehmigung, die allerdings nicht vorlag.

Zugleich hat die Staatsanwaltschaft Darmstadt eine Liste der sichergestellten Vermögensgegenstände des Herrn Letmathe und der Frau Inge Odwarka im Internet veröffentlicht. Neben Kontoguthaben, Bargeld und Schmuck fand sich kein nennenswertes Vermögen, so dass nicht davon ausgegangen werden kann, die Ansprüche der DFI – Kunden könnten auf diese Weise befriedigt werden. Mit welchen Quotenaussichten im Rahmen der Insolvenzverfahren zu rechnen ist, ist derzeit noch nicht absehbar. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt ermittelt wegen Betruges, so dass möglicherweise davon auszugehen ist, dass das gesamte Geld aus den aufgekauften und gekündigten Lebensversicherungen verbraucht wurde.

Röhlke Rechtsanwälte bereiten die ersten Klagen vor. „Nachdem die Rechtsschutzversicherungen überwiegend Deckungsschutz erteilt haben, werden wir versuchen, die Ansprüche unserer Mandanten zu sichern“, meint Röhlke. In Frage kämen selbstverständlich Ansprüche gegen die Hintermänner der DFI – Gesellschaften. Klagen gegen die DFI – Gesellschaften selbst sind wegen des Insolvenzverfahrens derzeit nicht möglich. Sofern Kunden der DFI von freien Vermittlern und Beratern geworben worden, kommt auch ein Anspruch aus Beraterhaftung hier in Frage.
Fazit: Auch wenn derzeit noch nicht abzusehen ist, mit wie viel Kapitalrückfluss aus welchem Topf tatsächlich zu rechnen ist, sollten geprellte Anleger in jedem Falle einen spezialisierten Anwalt aufsuchen.


Röhlke Rechtsanwälte
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Rechtsgebiete
Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht.

Kapitalanlagenrecht
Hauptsächlich werden Anleger im Bereich unrentabler stille Beteiligungen oder steuerbegünstigter Immobilienfonds betreut. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als "Immobilienrente" schmackhaft gemacht wurden.

Handelsrecht
Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.



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